HOCERT e.U. · Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 1.00 · gültig ab 11. August 2026
A. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Kooperationen, Beauftragungen, Lieferungen und Leistungen an und mit dem HOCERT e. U, im Folgenden kurz HOCERT genannt.
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehend angeführten Bedingungen, für den jeweiligen Fachbereich, womit die Bestimmungen für den Bereich Unternehmensberatung und Unternehmensorganisation gemeint sind, mit denen sich der Kunde durch die Auftragserteilung einverstanden erklärt. Mündliche Absprachen und Auskünfte sind als unverbindlich zu betrachten. Bedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Von den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder gar ausschließende Absprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.
B. Auftragserteilung
Aufträge sollten nach Möglichkeit schriftlich erfolgen. Schriftliche Aufträge werden jedenfalls mit Unterschrift des Kunden rechtswirksam erteilt. Im Fall einer mündlichen Auftragserteilung senden wir eine Auftragsbestätigung zu. Der Auftrag gilt als rechtsverbindlich erteilt, wenn dieser nicht binnen einer Woche schriftlich widersprochen wird.
C. Subauftrag
HOCERT ist berechtigt, Aufträge auch durch kompetente unselbständig Beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen und diese auch zu tauschen.
D. Auftragsabbruch
HOCERT behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder begründet zu unterbrechen. Ebenso sind wir berechtigt, wenn vereinbarte Termine von der Gegenseite nicht eingehalten werden, durchzuführende vereinbarte Eigenleistungen nicht erfolgen oder wenn Zweifel an der Kundenbonität auftreten (z.B. KSV- Rating schlechter als 450), Zwischenfakturen zu legen und das Projekt zu unterbrechen. Handelt es sich um ein Projekt mit Erfolgsgarantie, so erfolgt die Abrechnung nach Meilensteinen (zB letzte Zahlung nach erfolgreichem Audit durch den Auditor von der Zertifizierungsstelle).
E. Verschiebungen
Sollte der Projektbeginn von Ihnen verschoben werden, sind wir berechtigt, 6 Monate nach Auftragserteilung 25% der vereinbarten Beratungskosten, mindestens jedoch 3 Manntage als Anzahlung zu verrechnen. Wenn der Projektstart von Ihnen nochmals und weiter hinausgeschoben wird, sind wir berechtigt, nach einem Ablauf von einem Jahr ab Auftragserteilung zuzüglich der üblichen oder vereinbarten Projektdauer das gesamte vereinbarte Honorar (Pauschalbetrag oder übliche Kosten bei Zeitverrechnung) fällig zu stellen. Sollte es unserem Unternehmen nach Auftragserteilung wegen von Ihnen zu vertretenen Gründen unmöglich werden, die vereinbarte Leistung zu erbringen oder lehnen Sie unsere Leistungserbringung ab (=Stornierung), so kann HOCERT vierzig Prozent (40%) des vereinbarten Honorars (Pauschalbetrag oder übliche Kosten bei Zeitverrechnung) sofort fällig stellen. Diese Regelungen gelten unabhängig davon, ob das Projekt bereits begonnen wurde.
F. Rahmenbedingungen
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
G. Unterlagenbereitstellung
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass HOCERT E. U. auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
H. Innerbetriebliche Information
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Beratungstätigkeit von dieser informiert werden.
I. Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter von HOCERT zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung während und auch innerhalb Zweijahresfrist nach Beendigung der Zusammenarbeit.
J. Werknutzungsrecht, Urheberrecht
HOCERT behält sich die Urheberrechte an den von ihr erstellten Unterlagen wie Berichte, Gutachten, technische Unterlagen, Pläne, Handbücher, Verfahrensanweisungen, Prozessanweisungen, Formulare und dgl. vor. Die Beauftragung der HOCERT berechtigt zur Verwendung dieser Dokumente während der gesamten Projektlaufzeit.
Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum von HOCERT sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und als Werknutzungsrecht im eigenen Unternehmen und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang.
Jede dennoch erfolgte Weitergabe, bzw. Veröffentlichung auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist volle Genugtuung zu leisten.
Beratungsunterlagen und Unterlagen für Managementsysteme sind das geistige Eigentum der HOCERT.
K. Beraterhaftung
HOCERT und seine Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. HOCERT haftet für Schäden nur im Falle, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen. Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
L. Honoraranspruch
HOCERT hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Kündigung), so gehört HOCERT gleichwohl das vereinbarte Honorar. Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten der HOCERT einen wichtigen Grund darstellen, so hat HOCERT nur Anspruch auf den seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den Auftraggeber seine bisherigen Leistungen verwertbar sind. HOCERT kann die Fertigstellung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der HOCERT zustehenden Vergütungen.
M. Zeitverrechnung
Insoweit in unseren Angeboten Begriffe wie Manntag und Mannstunde vereinbart sind, so verstehen wir unter einer Mannstunde sechzig Minuten, und unter einem Manntag eine Dienstleistungserbringung im zeitlichen Umfang von acht Stunden exklusive einer halben Stunde Mittagspause. Reisezeiten werden dem nicht zugerechnet, sehr wohl aber Verspätungen von Seiten des Vertragspartners.
N. Honorarhöhe
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden, vom Fachverband Unternehmensberatung und Datenverarbeitung herausgegebenen “Honorarrichtlinien für Unternehmensberater“.
O. Honorare, Zahlungskonditionen, Zahlungsverzug
Für die Berechnung der Leistungen gelten die im jeweiligen Angebot angegebenen Leistungs- oder Festpreise.
Die Entgelte sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zur Zahlung fällig, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
Angegebene Honorarbeträge sind netto, die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist nicht enthalten, diese ist gesondert, vom Auftraggeber zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 1,5% pro begonnenen Monat. verrechnet ab dem Datum der Rechnungslegung.
An Mahnspesen werden mit der 2. Mahnung € 15,- verrechnet. Erfolgt danach kein Zahlungseingang bis zum festgelegten Zeitpunkt, wird die Forderung einem Inkassodienst übergeben, sämtliche damit zusammenhängende Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
Sollte ein Erfolgshonorar vereinbart sein, ist der Auftraggeber verpflichtet, die schriftlich bekannt gegebenen Vorgaben der HOCERT einzuhalten und benötigte Unterlagen bereitzustellen. Bei Nichtumsetzung und infolge von Ausbleiben einer positiven Zertifizierung ist HOCERT berechtigt, das Honorar in Rechnung zu stellen.
P. Forderungsabtretungsrecht
Wir behalten uns das Recht vor, Forderungen an Dritte abzutreten.
Q. Nebenkosten
Es ist unsere strikteste Unternehmenspolitik auf erfolgsorientierter Basis und ohne die in der Branche üblichen Kosten wie Reisespesen, Kilometergeld, Einarbeitungsgebühr etc. zu arbeiten. Als Nebenkosten können jedoch Kopierkosten, Druckkosten, Übersetzerhonorare, Dateneingabe, Kosten für Datenmedien, Portospesen durch Versand von einzureichenden Unterlagen, Botendienste etc. anfallen, die vom Kunden zu tragen sind. Weiter mögliche Nebenkosten können durch die vereinbarte Benutzung von Infrastruktur ihres Unternehmens wie Schreibtischen, Computern, Druckern, Internet oder auch Telefon entstehen. Auch ein angemessenes Hotel, Einzelzimmer mit Frühstück übernimmt bei notwendigen Übernachtungen vor Ort unseres eingesetzten Personals der Auftraggeber.
R. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Geschäftssitz der HOCERT. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit den Vertragspartnern, welche Vollkaufleute bzw. im Handelsregister eingetragene juristische Personen sind sowie Personen, die einen Wohnsitz im Ausland haben, wird das sachlich zuständige Gericht wie das Bezirksgericht Oberpullendorf als unterste Instanz, bzw. die nach Zuständigkeit jeweils entsprechenden übergeordneten Gerichtshöfe. Auf alle Geschäftsfälle ist österreichisches Recht anzuwenden unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
S. Projektfeedback
Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass Sie uns im Falle negativer Rückmeldungen aus Ihrem Hause sofort benachrichtigen, damit wir Maßnahmen treffen können. Des Weiteren gestatten Sie uns nach Ablauf des Projektes einen Feedbackbogen zuzusenden und HOCERT so Daten für unseren kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu liefern.
T. Geheimhaltung
HOCERT ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet, sofern sie dieser nicht schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet.
HOCERT ist auch zur Geheimhaltung ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat.
U. Verschwiegenheit
Unsere Mitarbeiter und Vertragspartner sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Uns übergebene Unterlagen und Informationen werden vertraulich behandelt und wenn gefordert nach Abschluss des Projektes retourniert oder vernichtet.
V. Datenschutz
Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtgeschäft notwendigen Firmendaten EDV-mäßig erfasst und verarbeitet werden. HOCERT verpflichtet sich diese Daten nach dem Stand der Technik vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
W. Irrtum & Druckfehler
Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtum wird ausgeschlossen.
X. Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam werden, betrifft dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Die unwirksame Geschäftsbedingung ist durch eine Wirksame zu ersetzen. Falls Lücken vorhanden sind, sind diese sinngemäß zu schließen.
Y. Rechtswahl, Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit den Vertragspartnern, welche Vollkaufleute bzw. im Handelsregister eingetragene juristische Personen sind sowie Personen, die einen Wohnsitz im Ausland haben, wird das sachlich zuständige Gericht wie das Bezirksgericht Oberpullendorf als unterste Instanz, bzw. die nach Zuständigkeit jeweils entsprechenden übergeordneten Gerichtshöfe. Auf alle Geschäftsfälle ist österreichisches Recht anzuwenden unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
Z. Eventuelle Änderungen
Die jeweils aktuelle Version unserer Geschäftsbedingungen ist für all unsere Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner im Internet unter https://www.hocert.com veröffentlicht und auch jederzeit über email an office@hocert.com .